Wärme- Kälte- Schallschutzisolierer (HWK)
Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin (IHK)
1. BerufsbezeichnungWärme- Kälte- Schallschutzisolier / -isoliererin (HWK = Handwerkskammer)
Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin (IHK = Industrie- und Handelskammer)
2. Ausbildungsdauer
Sie dauert im Regelfall drei Jahre.
Im Rahmen der Stufenausbildung können auch 2-jährige Ausbildungsverträge abgeschlossen werden.
Die Berufsbezeichnungen lauten dann:
Ausbaufacharbeiter (HWK)
Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin (IHK)
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb, Berufsschule und
überbetrieblicher Ausbildungsstätte.
3. Arbeitsgebiet
Isolierer und Isoliererinnen stellen vorwiegend für grosse industrielle Anlagen
beispielsweise in der chemischen Industrie, in Raffinerien, in Kraftwerken, in
Müllverbrennungsanlagen oder auf Schiffen Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an
Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden her. Sie fertigen die
dafür notwendigen Stütz- und Tragkonstruktionen, bringen sie an, wählen die
Dämmstoffe aus, bringen sie in unterschiedlichen Techniken an und ummanteln die
Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen. Isolierer und Isoliererinnen im
Bereich der Industrie stellen auch Dämmungen für den Schall- und Brandschutz in
Gebäuden und an betriebstechnischen Anlagen her.
Isolierer und Isoliererinnen sind in der Lage, diese Arbeiten selbständig anhand
von technischen Unterlagen allein und in Kolonnen durchzuführen. Sie sind darüber
hinaus befähigt, den Arbeitsumfang abzuschätzen und den Arbeitsablauf auf der
Baustelle in Abstimmung mit anderen Gewerken sicherzustellen.
- Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten,
- Montieren von Leichtwänden und abgehängten Decken,
- Aufreissen, Abwickeln, Herstellen und Montieren von einfachen und komplexen Formteilen aus Blech,
- Aufmessen von Anlageteilen und Anfertigen von Isometrien,
- Auswählen von Dämmstoffen, Werkstoffen für Ummantelungen und Befestigungsmitteln nach Anwendungszweck und unter Berücksichtigung schall- und brandschutztechnischer Gesichtspunkte,
- Anbringen der Dämmstoffe durch Anlegen, Ansetzen, Wickeln, Kleben, Verdrahten und Bandagieren,
- Einbringen der Dämmstoffe durch Schütten, Blasen, Stopfen und Schäumen,
- Herstellen und Anbringen von Matratzen aus Dämmstoffen,
- Herstellen und Anbringen von Stütz- und Tragkonstruktionen,
- Ummanteln der Dämmungen mit Blechen, Folien, Bahnen, Bandagen und plastischen Hartmänteln und Formstücken,
- Prüfen der Ausführung von Dämmsystemen und Dampfbremsen sowie Beurteilen ihrer Wirkung,
- Ergreifen von Massnahmen zur Qualitätssicherung.