Wärme- Kälte- Schallschutzisolierer (HWK)

Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin (IHK)

1. Berufsbezeichnung
Wärme- Kälte- Schallschutzisolier / -isoliererin (HWK = Handwerkskammer)
Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin (IHK = Industrie- und Handelskammer)

2. Ausbildungsdauer
Sie dauert im Regelfall drei Jahre.


Im Rahmen der Stufenausbildung können auch 2-jährige Ausbildungsverträge abgeschlossen werden.
Die Berufsbezeichnungen lauten dann:

Ausbaufacharbeiter (HWK)

Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin (IHK)

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb, Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildungsstätte.

3. Arbeitsgebiet
Isolierer und Isoliererinnen stellen vorwiegend für grosse industrielle Anlagen beispielsweise in der chemischen Industrie, in Raffinerien, in Kraftwerken, in Müllverbrennungsanlagen oder auf Schiffen Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden her. Sie fertigen die dafür notwendigen Stütz- und Tragkonstruktionen, bringen sie an, wählen die Dämmstoffe aus, bringen sie in unterschiedlichen Techniken an und ummanteln die Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen. Isolierer und Isoliererinnen im Bereich der Industrie stellen auch Dämmungen für den Schall- und Brandschutz in Gebäuden und an betriebstechnischen Anlagen her.
Isolierer und Isoliererinnen sind in der Lage, diese Arbeiten selbständig anhand von technischen Unterlagen allein und in Kolonnen durchzuführen. Sie sind darüber hinaus befähigt, den Arbeitsumfang abzuschätzen und den Arbeitsablauf auf der Baustelle in Abstimmung mit anderen Gewerken sicherzustellen.

4. Berufliche Fähigkeiten

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