UND BERUFSFACHSCHULE FÜR GASTGEWERBLICHE BERUFE
LINDAU (BODENSEE)
H A U S O R D N U N G
Unterricht
und Pausen
Die Schüler/innen
sind verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an allen
sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Sie haben sich so zu verhalten,
dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.
Während der Pausen
verlassen alle Schüler/innen den Unterrichtsraum. Das Klassenzimmer wird abgeschlossen.
In der Vormittags-
und Nachmittagspause sowie der Freistunden dürfen die Schüler/innen den Schulbereich
nicht verlassen.
Die Eingangsbereiche
sind generell freizuhalten. Den Weisungen der aufsichtsführenden Lehrkräfte ist
Folge zu leisten.
Beim ersten
Klangzeichen zum Pausenende begeben sich die Schüler/innen wieder in die
Klassenräume.
Die Benützung der
Toiletten ist möglichst auf den Zeitraum der Pausen zu beschränken.
Aufenthalt
in Fach- und Verwaltungsräumen
Selbständiger Aufenthalt der
Schüler in Fachräumen sowie in der Bibliothek ist untersagt.
Bei Katastrophenalarm (dumpfer
Dauerton) räumen die Schüler unverzüglich das Schulgebäude auf den vorgeschriebenen
Fluchtwegen. (siehe Fluchtmarkierungen!)
Ordnung
und Sauberkeit im Schulbereich
In allen Innenräumen und auf dem Schulhof ist unbedingt auf
Sauberkeit zu achten. Für Abfälle stehen Behälter zur Verfügung. Die
Ablagefächer unter den Tischen sind von allen Abfällen freizuhalten.
Der Kauf von
Getränken und Esswaren während der Unterrichtszeit und beim Stundenwechsel ist
nicht erlaubt.
Nicht verschließbare
Flaschen dürfen nicht mit in die Unterrichtsräume genommen werden.
Essen und Trinken ist
während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet.
Das Sitzen auf den
Fensterbänken ist nicht erlaubt.
Das
Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. Die Schule
hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. In gleicher Weise kann
die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die
Ordnung der Schule stören können oder stören, z. B. eingeschaltete Handys.
Die
Schüler/innen sollen mit den Unterrichtsmitteln und Geräten der Schule
pfleglich umgehen. Wer Gebäude, Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und
Lernmittel der Schule vorsätzlich, schuldhaft oder grob fahrlässig beschädigt,
haftet für den Schaden. Bei Minderjährigen haften auch die gesetzlichen
Vertreter.
Schäden
sind unverzüglich im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.
Für
mitgebrachte Gegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Es besteht
keine Diebstahlversicherung!
Fundsachen
sind unverzüglich beim Hausmeister oder in der Verwaltung abzugeben.
Für die Benutzung der Sportplätze und der Turnhalle gelten
die von den Sportlehrkräften erteilten Anweisungen, ferner sinngemäß die allgemeine
Hausordnung
Für den Aufenthalt in der Mensa und im Schülerheim sind die
dortigen Regelungen zu beachten.
In den Räumen des fachpraktischen Unterrichts sind die
Unfallverhütungsvorschriften besonders zu beachten.
Den Anordnungen des Hausmeisters ist
Folge zu leisten.
Rauchen/Handy/Alkohol
Auf dem gesamten Schulgelände sind verboten:
Digitale
Speichermedien dürfen nur zu Unterrichtszwecken benutzt werden.
Bei
Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder sonstiges digitales
Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Das
Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist an der Schule verboten.
Bekanntmachungen
Für
Bekanntmachungen der Schülermitverantwortung (SMV) steht eine Anschlagtafel im
Foyer zur Verfügung. Alle sonstigen Anschläge im Schulbereich bedürfen der
vorherigen Genehmigung der Schulleitung. Gleiches gilt für die Verteilung von
Schriften und Flugblättern.
Unterrichtsende
Grundsätzlich
ist die Klasse für die Sauberkeit des Klassenzimmers verantwortlich. Bei
Unterrichtsende stellen die Schüler/innen alle Stühle (nach Plan an der Türe) auf
die Tische, schließen die Fenster, räumen die Bänke und reinigen die Tafel. Der
Ordnungsdienst der Klasse kontrolliert die Wertstoff- und Mülltrennung und
beseitigt grobe Verunreinigungen vor dem Klassenzimmer.
Unterrichtsversäumnisse
Über
die Regelung bei Unterrichtsversäumnissen erhalten die Schüler ein gesondertes Merkblatt.
Klassen-
oder Schulwechsel
Bei
Klassen- oder Schulwechsel hat sich der Schüler/die Schülerin persönlich
abzumelden und schuleigene Bücher zurückzugeben. Jede Änderung der
Wohnanschrift, der Personalien und des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls dem
Klassenlehrer mitzuteilen.
Umweltschutz
Umweltschutz
ist Überlebensschutz. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, die
Möglichkeiten der Mülltrennung und Wertstofferfassung in den Klassenzimmern und
der Aula zu nutzen.
Die
Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrädern und die Bildung von
Fahrgemeinschaften sind ein wichtiger Beitrag zum wirksamen Umweltschutz.
Abstellen
von Fahrzeugen
Fahrräder
dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden.
Kraftfahrzeuge
und Krafträder werden ausschließlich auf den als Parkplatz ausgewiesenen
Flächen abgestellt. Gekennzeichnete Sonderparkplätze (Lehrer- und
Behindertenparkplätze) sind freizuhalten.
Außerschulisches
Verhalten
Die
Schülerinnen und Schüler haben sich auch außerschulisch so zu verhalten, dass
sie die Verwirklichung der Aufgabe der Schule am Schulstandort nicht gefährden.
Ein
Fehlverhalten wie Trunkenheit in der Öffentlichkeit, Sachbeschädigung u.ä. kann
von der Schule mit Ordnungsmaßnahmen einschließlich eines befristeten
Ausschlusses vom Unterricht geahndet werden.
Schulleitung