STAATLICHE BERUFSSCHULE

UND BERUFSFACHSCHULE FÜR GASTGEWERBLICHE BERUFE

LINDAU (BODENSEE)

 

 

H A U S O R D N U N G

 

Unterricht und Pausen

 

Die Schüler/innen sind verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an allen sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Sie haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.

 

Während der Pausen verlassen alle Schüler/innen den Unterrichtsraum. Das Klassenzimmer wird abgeschlossen.

In der Vormittags- und Nachmittagspause sowie der Freistunden dürfen die Schüler/innen den Schulbereich nicht verlassen.

Die Eingangsbereiche sind generell freizuhalten. Den Weisungen der aufsichtsführenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

Beim ersten Klangzeichen zum Pausenende begeben sich die Schüler/innen wieder in die Klassenräume.

Die Benützung der Toiletten ist möglichst auf den Zeitraum der Pausen zu beschränken.

 

Aufenthalt in Fach- und Verwaltungsräumen

 

Selbständiger Aufenthalt der Schüler in Fachräumen sowie in der Bibliothek ist untersagt.

 

Bei Katastrophenalarm (dumpfer Dauerton) räumen die Schüler unverzüglich das Schulgebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen. (siehe Fluchtmarkierungen!)

 

Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich

 

In allen Innenräumen und auf dem Schulhof ist unbedingt auf Sauberkeit zu achten. Für Abfälle stehen Behälter zur Verfügung. Die Ablagefächer unter den Tischen sind von allen Abfällen freizuhalten.

 

Der Kauf von Getränken und Esswaren während der Unterrichtszeit und beim Stundenwechsel ist nicht erlaubt.

Nicht verschließbare Flaschen dürfen nicht mit in die Unterrichtsräume genommen werden.

Essen und Trinken ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet.

 

Das Sitzen auf den Fensterbänken ist nicht erlaubt.

 

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, z. B. eingeschaltete Handys.

 

Die Schüler/innen sollen mit den Unterrichtsmitteln und Geräten der Schule pfleglich umgehen. Wer Gebäude, Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel der Schule vorsätzlich, schuldhaft oder grob fahrlässig beschädigt, haftet für den Schaden. Bei Minderjährigen haften auch die gesetzlichen Vertreter.

Schäden sind unverzüglich im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.

Für mitgebrachte Gegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Es besteht keine Diebstahlversicherung!

Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister oder in der Verwaltung abzugeben.

 

Für die Benutzung der Sportplätze und der Turnhalle gelten die von den Sportlehrkräften erteilten Anweisungen, ferner sinngemäß die allgemeine Hausordnung

 

Für den Aufenthalt in der Mensa und im Schülerheim sind die dortigen Regelungen zu beachten.

 

In den Räumen des fachpraktischen Unterrichts sind die Unfallverhütungsvorschriften besonders zu beachten.

 

Den Anordnungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.

 

 

Rauchen/Handy/Alkohol

Auf dem gesamten Schulgelände sind verboten:

Digitale Speichermedien dürfen nur zu Unterrichtszwecken benutzt werden.

Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist an der Schule verboten.

 

Bekanntmachungen

Für Bekanntmachungen der Schülermitverantwortung (SMV) steht eine Anschlagtafel im Foyer zur Verfügung. Alle sonstigen Anschläge im Schulbereich bedürfen der vorherigen Genehmigung der Schulleitung. Gleiches gilt für die Verteilung von Schriften und Flugblättern.

 

Unterrichtsende

Grundsätzlich ist die Klasse für die Sauberkeit des Klassenzimmers verantwortlich. Bei Unterrichtsende stellen die Schüler/innen alle Stühle (nach Plan an der Türe) auf die Tische, schließen die Fenster, räumen die Bänke und reinigen die Tafel. Der Ordnungsdienst der Klasse kontrolliert die Wertstoff- und Mülltrennung und beseitigt grobe Verunreinigungen vor dem Klassenzimmer.

 

Unterrichtsversäumnisse

Über die Regelung bei Unterrichtsversäumnissen erhalten die Schüler ein gesondertes Merkblatt.

 

Klassen- oder Schulwechsel

Bei Klassen- oder Schulwechsel hat sich der Schüler/die Schülerin persönlich abzumelden und schuleigene Bücher zurückzugeben. Jede Änderung der Wohnanschrift, der Personalien und des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls dem Klassenlehrer mitzuteilen.


Umweltschutz

Umweltschutz ist Überlebensschutz. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, die Möglichkeiten der Mülltrennung und Wertstofferfassung in den Klassenzimmern und der Aula zu nutzen.

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrädern und die Bildung von Fahrgemeinschaften sind ein wichtiger Beitrag zum wirksamen Umweltschutz.

 

Abstellen von Fahrzeugen

Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern abgestellt werden.

Kraftfahrzeuge und Krafträder werden ausschließlich auf den als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abgestellt. Gekennzeichnete Sonderparkplätze (Lehrer- und Behindertenparkplätze) sind freizuhalten.

 

Außerschulisches Verhalten

Die Schülerinnen und Schüler haben sich auch außerschulisch so zu verhalten, dass sie die Verwirklichung der Aufgabe der Schule am Schulstandort nicht gefährden.

Ein Fehlverhalten wie Trunkenheit in der Öffentlichkeit, Sachbeschädigung u.ä. kann von der Schule mit Ordnungsmaßnahmen einschließlich eines befristeten Ausschlusses vom Unterricht geahndet werden.

 

 

 

Schulleitung